Kosten und Finanzierung

Durch die Änderungen des Pflegegesetzes ist es nun allen Menschen mit einer Pflegestufe möglich, eine Tagespflege zu nutzen. Die Pflegekassen beteiligen sich mit einem großen Anteil an den Kosten.

Sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie umfassend und erstellen auf Wunsch auch ein Angebot

 

Bei Pflegegrad 1 können die Kosten über die Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §43b in Höhe von 125€ pro Monat von der Pflegekasse übernommen werden.